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Die beim Betrieb von Bohrgerüsten verwendeten Seile müssen gegenüber den zulässigen Belastungen, bezogen auf die Mindestbruchkraft der Seile, mindestens folgende Sicherheiten haben: - Hebewerkseile - bei Hakenregellast 3,0-fach - bei Hakenausnahmelast 2,0-fach - Nackenseile 2,5-fach - Abspannseile 2,5-fach - Errichteseile 2,0-fach
Bei Bohrgerüsten mit einer Hakenregellast von mehr als 1000 kN ist das Hebewerkseil nach einem vom Unternehmer für jedes Bohrgerüst nach den Betriebserfahrungen und der jeweiligen Beanspruchung festzulegenden Plan regelmäßig nachzunehmen und zu kürzen.