§ 58d Abs. 3 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Ist die betroffene Person nicht dienstfähig oder wird kein Wehrdienstverhältnis begründet, sind die bei der Untersuchung erhobenen Daten spätestens nach Ablauf…
§ 24b Abs. 3 WPflGWehrpflichtgesetz
Die ausschreibende Behörde unterrichtet das Bundesverwaltungsamt rechtzeitig, wenn für einen Betroffenen die Wehrpflicht nach § 3 Absatz 3 bis 5 endet. Das…
§ 15 Abs. 2 WPflGWehrpflichtgesetz
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall darf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Wehrerfassung die in Absatz 1 genannten Daten…
§ 60 Abs. 3 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Ausschreibungen nach Absatz 1 dürfen für höchstens ein Jahr angeordnet werden. Eine Verlängerung um höchstens ein Jahr ist zulässig, soweit die Voraussetzungen…
§ 44 Abs. 2 WPflGWehrpflichtgesetz
Bei Wehrpflichtigen, die der Erfassung, der Musterung, einer erneuten ärztlichen Untersuchung, der Prüfung der Verfügbarkeit, der Eignungsuntersuchung oder auf…