II. BVwAÜbZustAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Übernahme von Deutschen und Volksdeutschen in das Bundesgebiet
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
V. BVwAZustG131AnOAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
III. BVwAWehrpflAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
III. BMVgBDODAnOAnordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
II. BVARKAnOAllgemeine Anordnung über die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes auf dem Gebiete des Reisekostenrechts
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.