BVwAWehrpflAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungIII. BVwAWehrpflAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen II.Schlußformel Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft. II.Schlußformel