§ 38 Abs. 3 BWaldGAnerkennung
Die §§ 19 und 20 gelten entsprechend.
§ 13 Abs. 4 LFoG NRWLandesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz sowie die nach diesem Gesetz gebildeten…
§ 13 Abs. 4 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz sowie die nach diesem Gesetz gebildeten…
§ 25 Abs. 3 BWaldGSatzung
Die Vorschriften des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e und Absatz 2 gelten entsprechend.