§ 39 Abs. 2 BWaldGSonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft
Sofern die in Absatz 1 genannten Forstbetriebsverbände ihre Satzung nicht den Vorschriften des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 1.…
§ 58 Abs. 2 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Sie ist von der Aufsichtsbehörde öffentlich bekanntzumachen und tritt mit der…
§ 11 Abs. 5 NRW-26996Erste Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes
Ist die Bildung der Waldwirtschaftsgenossenschaft mit dem Mindestinhalt der Satzung beschlossen, so läßt der Vorsitzende über den zusätzlichen Inhalt der…
§ 17 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Die Waldwirtschaftsgenossenschaft entsteht mit der Genehmigung der Satzung durch die höhere Forstbehörde. Die höhere Forstbehörde hat die Satzung in ihrem…
§ 26 Abs. 3 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Änderungen der Verbandssatzung bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. § 11 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sowie § 13 gelten…