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Die Waldwirtschaftsgenossenschaft entsteht mit der Genehmigung der Satzung durch die höhere Forstbehörde. Die höhere Forstbehörde hat die Satzung in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt bekanntzugeben. Den Mitgliedern der Waldwirtschaftsgenossenschaft ist die Satzung mit dem Genehmigungsvermerk zuzustellen.
Die Waldgenossenschaft entsteht mit der Genehmigung der Satzung durch die höhere Forstbehörde. Die höhere Forstbehörde hat die Satzung in ihrem amtlichen…
Das Verfahren zur Bildung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft besteht aus einer einleitenden Versammlung, der Aufstellung eines Satzungsentwurfs und eines…
Anschließend läßt der Vorsitzende über die Bildung der Waldwirtschaftsgenossenschaft mit Hilfe vorbereiteter Stimmzettel schriftlich abstimmen. Im Falle des §…
Eine Waldwirtschaftsgenossenschaft kann gebildet werden, wenn dies von allen Waldeigentümern für eine genügend große und wesentlich zusammenhängende Waldfläche…
Die Waldwirtschaftsgenossenschaft bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Die Waldgenossenschaft hat sich eine Satzung zu geben. In der Satzung sind die Rechtsverhältnisse der Waldgenossenschaft im Rahmen dieses Gesetzes zu regeln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.