§ 53 Abs. 1 Nr. 7 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Angaben oder Auskünfte nach § 43 Abs. 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ForstSchAusglGGesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft
entgegen § 9 Abs. 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder entgegen § 9 Abs. 3 den Zutritt zu Grundstücken oder Geschäftsräumen…
§ 7 Abs. 4 Nr. 2 HolzSiGGesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz
entgegen § 6 Absatz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
§ 68 Abs. 1 Nr. 37 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
entgegen § 63 Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
§ 4 FoVGDV SL 2004Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes Vom 23. November 2004
Gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe a und Absatz 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig