BwBBG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 20 BwBBGAußerkrafttretenGesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr · Teil 7 § 19Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft. § 19