§ 18b Abs. 3 Nr. 2 FinDAGGesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die bei der Bundesanstalt für die jeweilige Beschäftigtengruppe geltenden Dienstvereinbarungen in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung und haben im…
§ 213 Abs. 3 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Die in den Bundesverbänden am 31. Dezember 2008 jeweils bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in den Gesellschaften des bürgerlichen Rechts als…
§ 21 Abs. 2 FördbankG SNGesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Die bei der SAB GmbH im Zeitpunkt der Errichtung der Bank bestehenden Betriebsvereinbarungen, die ganz oder teilweise einen für Dienstvereinbarungen nach dem…