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Die in der Westdeutschen Landesbank Girozentrale im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels (§ 10) bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der WestLB AG bis zum In-Kraft-Treten neuer Regelungen als Betriebsvereinbarungen weiter.
Gekündigte Dienstvereinbarungen, die in der Westdeutschen Landesbank Girozentrale Nachwirkung entfaltet haben, gelten in der WestLB AG als gekündigte Betriebsvereinbarungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BGBl. I S. 13) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) weiter.
Die in den Bundesverbänden am 31. Dezember 2008 jeweils bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in den Gesellschaften des bürgerlichen Rechts als…
Die in der Westdeutschen Landesbank Girozentrale am Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Landesbank…
Die in der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank zum Zeitpunkt der Umwandlung bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft als…
Die in der Deutschen Genossenschaftsbank zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Aktiengesellschaft als…
Die in der Bundeswertpapierverwaltung am 31. Juli 2006 bestehenden Dienstvereinbarungen gelten für die Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 in der Bundesrepublik…
Die in den Dienststellen im Zeitpunkt der Zuweisung geltenden Dienstvereinbarungen gelten im Kooperationsbetrieb für längstens zwölf Monate als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.