ChemG — InhaltsübersichtSiebter Abschnitt Allgemeine VorschriftenGesetzBund§ 20a ChemG(weggefallen)Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen · Siebter Abschnitt § 20§ 20b Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 20§ 20b