Art. 16 32026R0405VERORDNUNG (EU) 2026/405 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Benannte Stellen und medizinisches Personal behandeln die im Datenblatt über Inhaltsstoffe enthaltenen Angaben vertraulich. Sie dürfen diese Angaben nur…
§ 16i Abs. 3 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Die Daten nach den Absätzen 1 und 2 sind vertraulich zu behandeln. Das nach Absatz 1 angefragte Informationszentrum für Vergiftungen kann diese Daten für eigene…
Art. 102 Abs. 1 IVDRVERORDNUNG (EU) 2017/746 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, wahren alle an der Anwendung dieser Verordnung beteiligten Parteien — unbeschadet der in den…
§ 3 Abs. 7 KPBVVerordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln
Die Mitglieder der Ethik-Kommission und die hinzugezogenen externen Sachverständigen geben zu jedem von der Ethik-Kommission zu bewertenden Antrag auf…
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 IRegGGesetz zum Implantateregister Deutschland
gewährleistet ist, dass die pseudonymisierten Daten nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die einer Geheimhaltungspflicht nach § 203 des…