CoronaImpfV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 17 CoronaImpfVAußerkrafttretenVerordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen § 16Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. § 16