Art 2 Abs. 3 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Container ohne gültiges CSC-Sicherheits-Zulassungsschild (Regel 1 der Anlage I des Übereinkommens) dürfen nicht in den oder aus dem Geltungsbereich dieses…
Art 7 Abs. 1 Nr. 1 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
entgegen Artikel 2 Abs. 3 einen Container ohne gültiges CSC-Sicherheits-Zulassungsschild in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes befördert,
Art 4 Abs. 1 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Die Kontrollbehörden prüfen nach Artikel VI des Übereinkommens, ob der im internationalen Verkehr verwendete Container ein gültiges…
Anlage CSCGKostOKostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
(Fundstelle: BGBl. II 2013, 1074 - 1075) Lfd. Nr.GebührentatbestandGebührenrahmen in Euro1Zulassung neuer Container nach Baumuster nach Anlage I, Regel 4 des…