§ 15 Nr. 1 DachAusbVPrüfungsbereiche
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik,
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 DachAusbVPrüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
Dachflächen zu ermitteln und einzuteilen,
§ 16 Abs. 1 Nr. 5 DachAusbVPrüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
§ 18 Abs. 1 Nr. 5 DachAusbVPrüfungsbereich Abdichtungen
Untergründe zu beurteilen,
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 DachdMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik,