§ 14 Nr. 2 DachAusbVInhalt
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 9 Nr. 2 BautechKonAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 DachAusbVStruktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
§ 9 Abs. 2 BauwAbdAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage in Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr sowie in Abschnitt II für das dritte Ausbildungshalbjahr…
§ 9 Abs. 2 BauStoffPrAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im…