Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-litauischen Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Verordnung ist erstmals auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab 1. Januar 2026 erhoben werden.
§ 3 DBALTUNotV
§ 3 DBALTUNotVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen