DBeglG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 DBeglGInkrafttretenDienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands § 7Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 7