Verordnung über die Erhöhung der Schichtzulagen für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften zugewiesen sind
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
§ 2 DBSchichtZulErhV
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