DBUStiftG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 DBUStiftGRechnungsprüfungGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" § 2§ 4 Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. § 2§ 4