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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Denkmallisten-Verordnung vom 13. März 2015 (GV. NRW. S. 430), die zuletzt durch Verordnung vom 23. November 2020 (GV. NRW. S. 1122) geändert worden ist, sowie der Runderlass „Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 5. Mai 1988 (MBl. NRW. S. 696), der zuletzt durch Runderlass vom 22. August 2018 (MBl. NRW. S. 564) geändert worden ist, außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, ber. S. 716), das zuletzt durch…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gutachterausschussverordnung NRW vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.