DEÜV — InhaltsübersichtGesetz§ 18 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Dritter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt§ 19 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 19