DEÜV — InhaltsübersichtDritter Abschnitt Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung›Dritter Unterabschnitt Durchführung der DatenübertragungGesetzBund§ 25 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt § 24Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 24