DEÜV — InhaltsübersichtGesetz§ 24 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt § 23§ 25 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 23