Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Hörfunkrat hat die Aufgabe, für die Angebote der Körperschaft Richtlinien im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat aufzustellen und den Intendanten in Fragen zur Gestaltung der Angebote zu beraten. Er überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in den §§ 6 bis 11 und 15 dieses Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze.
Der Hörfunkrat beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Intendanten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder über die Genehmigung des Haushaltsplans.
Der Hörfunkrat beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Intendanten und mit einer Mehrheit…
Der Verwaltungsrat beschließt über den vom Intendanten entworfenen Haushaltsplan, der dem Hörfunkrat gemäß § 20 zur Genehmigung zuzuleiten ist. Das gleiche gilt…
Der Rundfunkrat ist in Grundsatzfragen finanz- und personalwirtschaftlicher Art anzuhören. Dies gilt insbesondere im Falle der Feststellung des Wirtschaftsplans…
Der Fernsehrat genehmigt den Haushaltsplan. Das Gleiche gilt für den Jahresabschluss und die Entlastung des Intendanten auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Die…
Der Fernsehrat genehmigt den Haushaltsplan. Das gleiche gilt für den Jahresabschluß und die Entlastung des Intendanten auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.