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Zur Umsetzung des Abkommens vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur werden für die Sekundarstufe I des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Saarbrücken nachfolgende Regelungen getroffen.
Die in der Sekundarstufe I der Deutsch-Französischen Gymnasien vermittelte Schulbildung stützt sich auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. С 189 vom 4.6.2018, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Sekundarstufe I des Deutsch-Französischen Gymnasiums gelten die einschlägigen saarländischen Vorschriften, soweit sich nicht aus dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur sowie dieser Verordnung etwas anderes ergibt.