§ 5 DGBankSa
Die Organe der Aktiengesellschaft sind:
a).
Der Vorstand,
b).
der Aufsichtsrat,
c).
die Hauptversammlung.
Die Organe der Aktiengesellschaft sind:
Der Vorstand,
der Aufsichtsrat,
die Hauptversammlung.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.