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Für jedes Institut wird ein Wissenschaftlicher Beirat berufen. Er hat bis zu neun Mitglieder. Beschäftigte der Institute dürfen ihm nicht angehören. Zu den Mitgliedern eines Wissenschaftlichen Beirates sollen auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören.
Der Stiftungsrat beruft die Mitglieder der Wissenschaftlichen Beiräte auf vier Jahre. Einmalige Wiederberufung in Folge ist zulässig. Vor Berufungen ist der jeweilige Wissenschaftliche Beirat zu hören.
Jeder Wissenschaftliche Beirat berät in wissenschaftlichen Fragen das Institut, für das er berufen worden ist, und den Stiftungsrat in Angelegenheiten dieses Instituts. Er legt dem Stiftungsrat Vorschläge für die Besetzung der jeweiligen Direktorenstelle vor.
Die Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Beiräte bilden die Versammlung der Beiratsvorsitzenden.
Das Nähere regelt die Satzung.
Dem Beirat gehören bis zu elf anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Berufsbildungsforschung aus dem In- und Ausland an, die nicht Angehörige des…
Der Verwaltungsrat legt bei der Einsetzung des wissenschaftlichen Beirats für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dessen Zusammensetzung, die Amtszeit seiner…
Dem wissenschaftlichen Beirat gehören sechs unabhängige Sachverständige an. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich…
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus insgesamt fünf Sachverständigen, die von der oder dem Vorsitzenden des Stiftungsrates im Einvernehmen mit dem…
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus sachverständigen Personen, auch aus dem Ausland. Mitglieder des Beirats sind insbesondere Vertreterinnen und Vertreter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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