§ 7 Abs. 3 OrtedtDGStiftGGesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
Die Direktorin oder der Direktor führt die Geschäfte der Stiftung, vollzieht die Beschlüsse des Stiftungsrates und entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit…
Art. 10 Abs. 3 SN-5360Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“
Der Direktor führt die laufenden und die ihm übertragenen Geschäfte der Stiftung und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Er hat insbesondere die…
§ 8 Abs. 2 JMBStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Der Direktor oder die Direktorin führt die Geschäfte der Stiftung. Er oder sie entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung, soweit dafür nicht der…
§ 8 NRW-30972Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Medizin“
Die Direktorin oder der Direktor wird vom Stiftungsrat bestellt. Sie oder er leitet die Stiftung und vertritt sie nach außen. Ihr oder ihm wird eine…
§ 12 Abs. 1 DGIAGGesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Stiftung, soweit sie nach dem Gesetz oder der Satzung nicht von einem anderen Organ zu…