Gesetze
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Die Direktorin oder der Direktor wird vom Stiftungsrat bestellt. Sie oder er leitet die Stiftung und vertritt sie nach außen. Ihr oder ihm wird eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer zur Seite gestellt. Das Nähere regelt die Satzung.
Der Direktor oder die Direktorin wird vom Stiftungsrat nach Anhörung des Beirates berufen. Die Berufung ist nur mit den Stimmen der Vertreter und der…
Die Direktorin oder der Direktor führt die Geschäfte der Stiftung, vollzieht die Beschlüsse des Stiftungsrates und entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit…
Der Direktor oder die Direktorin führt die Geschäfte der Stiftung. Er oder sie vollzieht die Beschlüsse des Kuratoriums und entscheidet in allen Angelegenheiten…
Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Vorsitz führt die…
die Direktorin oder der Direktor,
die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Stiftung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.