§ 8 Abs. 1 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Dem wissenschaftlichen Beirat gehören bis zu fünfundzwanzig Sachverständige an. Sie werden vom Kuratorium für vier Jahre berufen. Die Wiederberufung ist…
§ 11 Abs. 1 SächsGedenkStGSächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus insgesamt fünf Sachverständigen, die von der oder dem Vorsitzenden des Stiftungsrates im Einvernehmen mit dem…
§ 10 Abs. 2 NRW-32571Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Der Wissenschaftliche Beirat berät das Kuratorium und das Präsidium oder die Präsidentin/den Präsidenten. Er soll dazu beitragen, dass die Stiftung die…
§ 20 Abs. 2 DHMGWissenschaftlicher Beraterkreis
Der wissenschaftliche Beraterkreis berät den Stiftungsrat und die Direktorin oder den Direktor entsprechend dem Stiftungszweck in fachlichen Fragen. Er soll…
§ 9 Abs. 1 NRW-30972Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Medizin“
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus sachverständigen Personen, auch aus dem Ausland. Mitglieder des Beirats sind insbesondere Vertreterinnen und Vertreter…