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Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung abgelegt werden soll, kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Die Vorsitzenden der beteiligten Prüfungsausschüsse sind vorher zu hören.
Den schriftlichen und den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung legt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in der Schule ab, an der sie oder er die…
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Dem Prüfling können ergänzende Fragen gestellt werden.
(Fundstelle des Originaltextes BGBl. I 1994, 2100) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Zeugnis über die staatliche Prüfung zur Diätassistentin/zum…
Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der…
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die Teilnahme an der schriftlichen und praktischen Prüfung kann nur erfolgen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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