Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dem Deutschen Institut für Bautechnik werden folgende Befugnisse übertragen:
die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 25 Absatz 1 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) in der jeweils geltenden Fassung,
die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 7 Absatz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, und
der Widerruf, die Rücknahme und die nachträgliche Änderung bereits erteilter Anerkennungen.
die Zuständigkeit für die Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen (§ 25) auf andere Behörden zu übertragen; die Zuständigkeit kann auch…
vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf Grund des § 87 Absatz 5 und 9 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421)…
Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2, 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a des Gesetzes wird übertragen.
Die Verordnungsermächtigung nach § 74 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5 Personenstandsgesetz wird gemäß § 74 Abs. 2 Personenstandsgesetz auf das Innenministerium…
Antragsprüfung, Bewilligung, Ablehnung, Mittelverwaltung von Fördermitteln, Bearbeitung von Änderungsanträgen,
Die nachstehenden Befugnisse werden auf den Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen übertragen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.