§ 8 Abs. 3 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Absatz 2 und die Vorschriften der §§ 5, 6 und 7 Abs. 1 bis 4 gelten sinngemäß für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Öffentlicher Dienst im Sinne dieser…
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
seit sechs Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorbehaltlich des Absatzes 2 die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu…
§ 36 Abs. 1 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der auf Grund des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl.…
Anlage I Kap XIX A III Nr. 9 Buchst. a EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Das Gesetz findet in der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung Anwendung.