DigiManKflAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 18 DigiManKflAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement · Abschnitt 3 § 17Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.