DigiManKflAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 DigiManKflAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.