Nichtanwendung von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik · Abschnitt 1
Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird nicht angewendet.
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