§ 9 VAG-InfoVVerordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt wird
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 64Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ITDLZMWAEVIuKAufgÜV SLVerordnung zur Übertragung von operativen IuK-Aufgaben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) Vom 25. Juni 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[2]
§ 2 BEG§172DV 65Fünfundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 66Sechsundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.