§ 47 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. 3.1 VO-RZVKVerordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK) Vom 1. Oktober 2008
Laufende Guthaben bei Geldinstituten, Schecks und Kassenbestand,
§ 42 Nr. 2 DMBilGVergleichende Darstellung
die Anzahl der Konten, auf denen Guthaben in Mark der Deutschen Demokratischen Republik gutgeschrieben wurden;
Anlage II Kap III D I EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das folgende Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft: "Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark…
§ 12 Abs. 1 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Als Kassenbestand sind gesetzliche Zahlungsmittel einschließlich der ausländischen Noten und Münzen sowie Postwertzeichen und Gerichtsgebührenmarken…
§ 39 Abs. 4 DMBilGEröffnungsbilanz
Abweichend von § 16 Abs. 1 sind die nachstehend bezeichneten auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute, die…