§ 14 Abs. 2 DNBGAblieferungspflicht
Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern, wenn eine Inhaberin oder ein…
§ 11 Abs. 2 SächsPresseGSächsisches Gesetz über die Presse
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer Publikationen verlegt, wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die Publikation öffentlich zugänglich zu machen…
Art. 2 Abs. 2 SN-13856Gesetz über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und zur Änderung eines weiteren Gesetzes
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer Publikationen verlegt, wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die Publikation öffentlich zugänglich zu machen…
§ 21 DNBGLandesrechtliche Regelungen
Die landesrechtlichen Regelungen über die Ablieferung von Medienwerken bleiben unberührt. Für die nach Landesrecht bestimmten Einrichtungen für die Ablieferung…