§ 13 Abs. 2 AdKGGesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
Die auf Bundesebene für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde führt die Rechtsaufsicht über die Akademie der Künste.
§ 12 Abs. 1 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde.
§ 11 StiftPKGGesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde.
§ 9 Abs. 1 SEDDiktStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde.