StiftPKG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 StiftPKGAufsichtGesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz § 10§ 12 Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde. § 10§ 12