DokErstÜbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 DokErstÜbVInkrafttretenVerordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten § 7Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 7Schlussformel