Anlage DrechslAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 2524 - 2530) I. Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildeszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter beachten und anwendenb)arbeitssicheres Verhalten beschreiben, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen nennenc)Grundregeln des Feuer- und Explosionsschutzes beschreibend)Grundregeln im Umgang mit elektrischem Strom beschreibene)Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreibenf)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiteng)Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsplatzbedingten Umweltbelastungen beschreiben und durchführenh)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen5Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)a)Zeichengeräte handhabenb)Zeichnungen lesenc)Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen anfertigend)Stücklisten erstellene)vorgegebene Form nach Gestaltungsregeln erarbeitenf)Entwürfe zeichnerisch darstellen6Instandhalten von Handwerkszeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)a)Werkzeuge zum Drehen, Drechseln, Schneiden, Bohren und Fräsen instandhalten und lagern3 b)Werkzeuge schärfenc)Sägen schränken und schärfen7Warten von Drehmaschinen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)a)Antriebe, Aufbau und Funktion von Drehmaschinen beschreiben2 b)Dreheinrichtungen und Zubehör warten8Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Vorrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)a)Aufbau und Funktion von Maschinen beschreiben8 b)Maschinen einrichten, bedienen und wartenc)Störungen an Maschinen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifend)Arten der Kraftübertragung nennene)einfache Steuer- und Regelvorgänge beschreibenf)schneidende und spanabhebende Maschinenwerkzeuge nennen und unterscheideng)Schärfen von Maschinenwerkzeugen beschreibenh)Maschinenwerkzeuge auswechseln und einrichten 2 i)Maschinenwerkzeuge lagernk)Vorrichtungen nach ihrem Verwendungszweck unterscheiden 3l)Vorrichtungen anwendenm)Vorrichtungen herstellen9Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)a)Eigenschaften, Erkennungsmerkmale, Handelsformen und Verwendung der berufsüblichen Holzarten und Holzwerkstoffe nennen6 b)Holz und Holzwerkstoffe lagern und stapelnc)Fehler des Holzes beschreibend)Holzfeuchte messene)Holz trocknenf)Holz und Holzwerkstoffe nach den für die Verwendung wichtigen Eigenschaften auswähleng)Furniere auswählen 110Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 10)a)Arbeitsschritte planen und festlegen 1 b)Meß- und Anreißarbeiten ausführen10 c)Säge-, Hobel-, Feil- und Schleifarbeiten ausführend)Bohr- und Fräsarbeiten ausführene)Holz- und Holzwerkstoffe verleimen und verklebenf)konstruktive Verbindungen aus Vollholz und Holzwerkstoffen herstellen 2g)Materialfehler beseitigen11Drehen und Drechseln (§ 3 Abs. 1 Nr. 11)a)Material zur Bearbeitung vorbereiten20 b)Material anreißen, zentrieren und einspannenc)Langholz nach Vorgaben formdrehend)Zylinder- und Profilformen schlichtene)Querholz nach Vorgaben formdrehen 14 f)Profilformen quer zur Faser dreheng)einfache Spannhilfen herstellen und anwendenh)Drehteile mit Kopier- und Schabloneneinrichtungen herstelleni)Drehteile längs zur Faser maßgerecht herstellen 14k)Seriendrehteile quer zur Faser maßgerecht herstellen12Beschaffenheit und Eigenschaften von Edelwerkstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 12)a)Arten, Eigenschaften und Verwendung von Edelwerkstoffen beschreiben2 b)Edelwerkstoffe materialgerecht lagern 2c)Bearbeitungstechniken beschreibend)wichtige Bestimmungen des Artenschutzgesetzes nennen13Be- und Verarbeiten von Kunststoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 13)a)Arten und Eigenschaften üblicher Kunststoffe beschreiben 3 b)Kunststoffe transportieren und lagernc)Kunststoffe spanabhebend bearbeitend)Kunststoffe spanlos verformen 2e)Kunststoffe kleben und schweißen14Be- und Verarbeiten von Metallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 14)a)Eigenschaften und Verwendung von Stahl und Nichteisenmetallen, soweit sie für den Ausbildungsberuf von Bedeutung sind, beschreiben1 b)Meß-, Anreiß-, Säge-, Feil-, Schleif- und Bohrarbeiten ausführen 4 c)Metallverbindungen herstellend)Gewinde schneidene)Metallbearbeitungswerkzeuge instandhaltenf)Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen15Überprüfen und Verpacken von Erzeugnissen (§ 3 Abs. 1 Nr. 15)a)Teile und Erzeugnisse kennzeichnen 2 b)Teile und Erzeugnisse produkt- und materialgerecht lagernc)Verpackungsmittel beschreibend)Erzeugnisse verpackene)Qualitätskontrolle durchführen 2II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den FachrichtungenA.Fachrichtung Drechseln1Entwerfen und Entwickeln von Erzeugnissen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)a)Arbeitsabläufe planen und beschreiben 7 b)Produktgestaltung schrittweise an der Drehbank erprobenc)Arbeitsmodelle herstellend)Produktentwürfe nach zeitgemäßen und historischen Vorgaben entwickeln 7e)Prototypen einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel herstellenf)Verfahren und Materialien zur Herstellung von Prototypen protokollieren2Herstellen von Teilen und Erzeugnissen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)a)geeignete Werkstoffe auswählen 15 b)Materialbedarf ermittelnc)Werkstoffe anreißen, zuschneiden und zurichtend)Fertigungsverfahren planen und festlegene)Futter und Hilfsmittel auswählen und einsetzenf)Formen und Profile nach Vorgaben dreheng)Passungen und Ringe drehenh)mechanisch spannende Futter und pneumatische Hilfsmittel einsetzeni)Drehmaschinen einrichten und bedienen 15k)Dreheinrichtungen anwendenl)Arbeiten mit der Oberfräse durchführenm)Werkstücke größerer Längen bohren und drehenn)Gewinde herstelleno)gewundene Teile herstellenp)Beschläge auswählen und einbauenq)Serienprodukte herstellenr)Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreibens)historische und spezielle Arbeitsverfahren des Drechslerhandwerks beschreiben3Herstellen und Behandeln von Oberflächen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)a)Werkstoffe und Verfahren zur Oberflächenbehandlung beschreiben 4 b)Oberflächen zur Endbehandlung vorbereitenc)geeignete Mittel und Verfahren zur Oberflächenbehandlung auswählen und anwendend)Oberflächen ausbessern 4e)Furniere schneiden, fügen und zusammensetzenf)Maßnahmen des konstruktiven und des chemischen Holzschutzes beschreibenB.Fachrichtung Elfenbeinschnitzen1Gestalten und Entwickeln von Erzeugnissen aus Edelwerkstoffen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)a)Entwurfsidee skizzieren 3 b)Werkstücke zeichnen, malen und modellierenc)Modellier- und Abformmaterialien beschreiben und anwenden 6d)Werkstoffe für Modelle auswählene)Modelle in geeigneten Maßstäben herstellen2Herstellen von Erzeugnissen aus Edelwerkstoffen(§ 3 Abs. 2 Nr. 2Buchstabe b)a)Edelwerkstoffe unter Beachtung von Arten, Eigenschaften und Verwendung auswählen 17 b)Bearbeitungslinien und Bearbeitungsschritte festlegenc)Edelwerkstoffe manuell und maschinell sägen, schneiden, schnitzen, schaben, raspeln, feilen, bohren und fräsend)Teile verbindene)Beschläge auswählen und anbringen 14f)Materialfehler beseitigen, Teile ergänzen, Schäden ausbesserng)Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreibenh)Maßnahmen zur Sicherung und Werterhaltung historischer Erzeugnisse beschreiben und durchführen3Herstellen von Oberflächen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)a)Werkstoffe und Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung beschreiben 6 b)Unterschiedliche Verfahrenstechniken anwendenc)verschiedene Poliertechniken für Edelwerkstoffe anwendend)Oberflächen mit Edelwerkstoffen belegen 6e)Beizen und Patinierungen anwendenf)Oberflächen durch Schutzfilme sichern