DRG-EKV 2023 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 DRG-EKV 2023InkrafttretenVerordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 § 1Anlagen Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Anlagen