DRiG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 DRiGBerufsrichter und ehrenamtliche RichterDeutsches Richtergesetz · Teil 1, Abschnitt 1§ 2 BarrierefreiDie rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.§ 2