§ 984 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz…
§ 18 Abs. 1 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Bewegliche Bodendenkmäler, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden…
§ 25 Abs. 1 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung…
§ 33 Abs. 1 BBergGBundesberggesetz
Wer einen bergfreien Bodenschatz entdeckt, ohne zu seiner Aufsuchung oder Gewinnung berechtigt zu sein, und der zuständigen Behörde die Entdeckung unverzüglich…
§ 973 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf…