§ 18 Abs. 1 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Bewegliche Bodendenkmäler, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden…
§ 18 DSchG SL 2018Saarländisches Denkmalschutzgesetz Vom 13. Juni 2018*
Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung…
§ 17 Abs. 4 DSchG SL 2018Saarländisches Denkmalschutzgesetz Vom 13. Juni 2018*
1Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verkehrswert des Fundes zum Zeitpunkt der Ablieferung; im Fall der wissenschaftlichen Bearbeitung des Fundes durch das…
§ 984 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz…
§ 971 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von…