§ 35 Abs. 2 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Die kommunalen Gebietskörperschaften beteiligen sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in angemessenem Umfang an den in diesem Gesetz genannten Maßnahmen.
§ 30 Abs. 4 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Die Gemeinden sollen Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. Hierbei sind der Ausschuss nach Absatz 2 und, soweit diese nach Absatz 3 bestimmt sind,…
§ 22 Abs. 4 Nr. 6 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder anderer öffentlicher Stellen als…
§ 3 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die Denkmalbehörden und…
§ 26 Abs. 1 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten von Denkmälern sind verpflichtet, den Denkmalbehörden und den Denkmalfachämtern…